Rechtliches

Den rechtlichen Rahmen des „Hochlöblichen Ordens der freien Herren und Ritter vom Heiligen Michael (kurz: Sankt Michael Ritterorden)“ bilden das österreichische Vereinsrecht, die Vereinsstatuten des Ordens und die Anmeldung beim Zentralen Vereinsregister im Bundesministerium für Inneres (Zahl: 420309168).


Die erste polizeiliche Anmeldung der Vereinsbildung erfolgte durch den Ordensgründer Prof. Dr. Heinz Vejpustek bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten in Klagenfurt und wurde mit Bescheid dieser Behörde vom 12. März 1999 (Zahl: Vr-220-1/99) nicht untersagt. Mit der Amtsbestätigung der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 5. Mai 1999 (Zahl: 10-6VER-1331/3-1999) wurde der Ordensgründer Prof. Dr. Heinz Vejpustek als erster Obmann des Vereines „Hochlöblicher Orden der freien Herren und Ritter vom Heiligen Michael (kurz: Sankt Michael Ritterorden)“ bestätigt.

Der vorgenannte Verein wurde im Herbst 2011 in eine Gesellschaft nach dem bürgerlichen Recht umgewandelt, da das eigentliche Ordensgeschehen vom Ordensgründer und Hochmeister des Internationalen Sankt Michael Ritter-Ordens bestimmt wird. Nur die von ihm aufgenommenen Personen sind auch Mitglieder der ritterlichen Ordensgemeinschaft.

Die Ordensinterna werden durch das Ordensgesetz des Sankt Michael Ritter-Ordens (SMRG 1999 in der Fassung vom 1. Jänner 2011) geregelt. Verstöße dagegen können zum Verlust der Ordensfunktion und Ordensausschluss führen.

Die Domain (URL) www.ritterorden.org wurde am 19. Februar 2004 für den Ordensgründer Prof. Dr. Heinz Vejpustek registriert und ist unübertragbar.

Das Spendenkonto des Ordens, das dessen humanitären und karitativen Zwecken dient, lautet Sankt Michael Ritterorden, Bank Austria (BLZ 12000), Kontonummer 50 238 100 515.



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